fbpx

Teilnahmebedingungen des Phorest Growth Funds

Pattern Pattern

TAG DES INKRAFTTRETENS: 1. MÄRZ 2022

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen NDevor Systems Limited (Gesellschaftsregister Nr. 369210) mit eingetragenem Sitz in 9 Anglesea Row, Dublin 7, Irland, und dem Handelsnamen „Phorest“ („Phorest“) und einem qualifizierten Kunden („Salon-Kunde“, „Sie“), der einen Antrag auf Teilnahme an dem Phorest Growth Fund (ein „Antrag“) stellt.

1.2 Der Phorest Growth Fund ist eine Rückgabe-Initiative, die von Phorest ins Leben gerufen wurde, um erfolgreiche Salon-Kunden durch einen Beitrag von höchstens €/ $ /£ 2.000 bzw. AED 8.000 (je nach Standort) zu unterstützen (zum Zweck des Unternehmenswachstums des Geschäfts des Salon-Kunden).

1.3 Mit Einreichung eines Antrags für den Phorest Growth Fund gewährleistet der Salon-Kunde, dass er die im Abschnitt 2 dieser AGB aufgeführten Qualifikationskriterien erfüllt. Der Salon-Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass diese AGB für ihn in Bezug auf seine Teilnahme an dem Phorest Growth Fund verbindlich sind.

1.4 Die Anträge werden von einem unabhängigen Gremium aus Branchenexperten und unabhängigen Finanzberatern (das „Phorest Growth Fund Prüfgremium“) beurteilt. Die Einzelheiten zur Mitgliedschaft im Phorest Growth Fund Prüfgremium finden Sie unter https://www.phorest.com/gb/resources/the-phorest-growth-fund/

1.5 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser AGB können erfolgreichen Anträgen Finanzmittel in der von dem Phorest Growth Fund Prüfgremium vereinbarten Höhe und bis zu einem Höchstbetrag von £/$/€2.000 bzw. AED 8.000 AED zugesprochen werden („Erfolgreicher Salon-Kunde“).

1.6 Alle von Phorest unter diesen AGB zu zahlenden Beträge gelten ausschließlich Mehrwertsteuer oder jedweden anderen Verkaufssteuern oder anderen Abzügen oder Einbehalten. Alle anfallenden Steuern oder anderen Abzüge und Einbehalte auf von Phorest gezahlte Beträge sind durch den erfolgreichen Salon-Kunden gemäß geltendem Recht zu bezahlen.

2. ANSPRUCHSBERECHTIGUNG UND TEILNAHME

2.1 Anträge stehen Salon-Kunden weltweit offen. 

2.2 Um einen Antrag auf Teilnahme an dem Phorest Growth Fund stellen zu können, muss der Salon-Kunde: (i) ein Bestandskunde von Phorest sein und die in Abschnitt 2.3 aufgeführten Bedingungen erfüllen; (ii) ein Unternehmen sein, das innerhalb eines Monats ab dem Tag des Inkrafttretens gegründet wurde (ein „Neukunde“).

2.3 Bestandskunden

2.3.1 Um sich für die Teilnahme am Phorest Growth Fund als Bestandskunde von Phorest zu qualifizieren, muss der Salon-Kunde:

(a) seit mindestens drei (3) Monaten vor dem oben genannten Tag des Inkrafttretens ein Kunde von Phorest sein, der Leistungen von Phorest bezieht; 

(b) bis zum Tag des Inkrafttretens alle für die von Phorest erbrachten Leistungen fälligen Beträge bezahlt haben; und 

(c) über mindestens einen Geschäftsinhaber (entweder ein Einzelunternehmer oder ein Vorstand einer Gesellschaft) verfügen und zwei Mitarbeiter beschäftigen.

2.4 Neukunden

2.4.1 Um sich für die Teilnahme am Phorest Growth Fund als Neukunde (wie in Abschnitt 2.2 definiert) von Phorest zu qualifizieren, muss der Salon-Kunde:

(a) bis zu dem oben genannten Tag des Inkrafttretens einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch Phorest an Sie über einen Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten abgeschlossen haben; und 

(b) bis Ende des in Abschnitt 2.4.1 (a) genannten Zeitraums von zwölf (12) Monaten über mindestens einen Geschäftsinhaber (entweder ein Einzelunternehmer oder ein Vorstand einer Gesellschaft) verfügen und zwei Mitarbeiter beschäftigen.

2.5 Der Salon-Kunde darf für sein Geschäft nur einen Antrag stellen.

2.6 Der Salon-Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass ein Antrag auf Teilnahme an dem Phorest Growth Fund kein Angebot von Phorest an den Salon-Kunden darstellt und Phorest nicht verpflichtet ist, Zahlungen an den Salon-Kunden aus dem Phorest Growth Fund oder anderweitig zu leisten.  

2.7 Phorest behält sich ohne Haftung das Recht vor, einen von einem Salon-Kunden eingereichten Antrag für den Phorest Growth Fund abzulehnen.

2.8 Phorest behält sich das Recht vor, diese AGB bisweilen durch Veröffentlichung der geänderten Version der AGB auf seiner Website www.phorest.com (die „Website“) zu ändern. Die geänderte Version tritt in Kraft:

2.8.1 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung; oder

2.8.2 ab dem späteren Zeitpunkt, der auf der Website angegeben ist,

für Anträge, die von dem Salon-Kunden an oder nach diesem Tag gestellt wurden. 

2.9 Ein teilnehmender Salon-Kunde muss über einen eingetragen Firmenname verfügen und für Mehrwertsteuer und andere relevante Steuern registriert sein. Der Salon-Kunde haftet allein für etwaige steuerliche Verpflichtung der Geschäftstätigkeit des Salon-Kunden. 

2.10 Ein teilnehmender Salon-Kunde muss seinem Beitrag einen Geschäftsplan und eine Cashflow-Prognose beifügen. Phorest stellt auf seiner Website Musterformulare für Geschäftspläne und Cashflow-Prognosen für den Antrag zur Verfügung.

2.11 Ein erfolgreicher Salon-Kunde muss sich an allen zumutbaren Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Phorest Growth Fund beteiligen. 

2.12 Ein erfolgreicher Salon-Kunde muss die Phorest-Leistungen für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Tag des Eingangs der Zahlung aus dem Fonds beziehen.

3. GEWÄHRLEISTUNGEN DES SALON-KUNDEN 

3.1 Der Salon-Kunde gewährleistet und sichert zu:

3.1.1 dass er keine persönliche Beziehung zu oder Verbindung mit Phorest oder zu bzw. mit einem Angehörigen des Phorest Growth Fund Prüfgremiums hat; und,

3.1.2 im Falle eines erfolgreichen Antrags, dass er den Eingang von Geldern aus dem Phorest Growth Fund in seinen Büchern und Finanzunterlagen und wie nach in dem Rechtsraum, in dem der Salon-Kunde arbeitet, geltendem Recht erfordert, erfasst.  

4. PUBLICITY

4.1 Falls Sie ein erfolgreicher Salon-Kunde sind, werden wir Sie möglicherweise einladen, sich an unbezahlten Werbemaßnahmen (einschließlich Anzeigenschaltung) in Verbindung mit dem Phorest Growth Fund zu beteiligen. Diese Werbemaßnahmen können die Veröffentlichung Ihres vollständigen Namens, Ihrer Region, eines fotografischen Bildes, von Preisdetails und Ihrer Aussagen in Bezug auf die Auszeichnung und Phorest auf unserer Website und sozialen Medien umfassen und in dieser Hinsicht gewähren Sie uns eine nicht ausschließliche, unkündbare, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz mit dem Recht einer Vergabe von Unterlizenzen, Ihre Aussagen für Werbezwecke zu verwenden und zu diesem Zweck verzichten Sie auf jegliche moralischen Rechte. Sofern Sie sich damit einverstanden erklären, sich an Werbemaßnahmen zu beteiligen, behalten wir uns das Recht vor, die Werbemaßnahmen nicht durchzuführen. Sollten wir einen erfolgreichen Salon-Kunden einladen, an Werbemaßnahmen teilzunehmen, impliziert dies keine Verpflichtung unsererseits, die gleiche oder eine ähnliche Einladung an einen anderen erfolgreichen Salon-Kunden auszusprechen, und auch nicht, eine etwaige, dem Eingeladenen angebotene Werbemaßnahme durchzuführen.

4.2 Personenbezogene Daten über Sie, die wir in Verbindung mit Ihrem Antrag und einer Zuwendung aus dem Fonds sowie einer Teilnahme an Werbemaßnahmen verarbeiten, unterliegen unserer Datenschutzerklärung.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

5.1 Phorest übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden aus einer Verzögerung oder einem Versäumnis bei der Bereitstellung von Geld aus dem Phorest Growth Fund aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Phorest liegen. 

5.2 Soweit dies gesetzlich zulässig ist:

5.2.1 lehnt Phorest alle Gewährleistungen, Bedingungen und Zusagen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, ab; und

5.2.2 Phorest übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Verlust, Haftungen, Verletzungen oder Enttäuschungen, die einem Salon-Kunde als Folge der Eingabe eines Antrags oder der Annahme einer Zahlung aus dem Phorest Growth Fund entstehen oder die dieser erleidet.

6. DATENSCHUTZ

6.1 Personenbezogene Daten, die Phorest von einem Salon-Kunden im Zusammenhang mit dem Phorest Growth Fund bereitgestellt werden, werden in Übereinstimmung mit der Phorest-Datenschutzerklärung verarbeitet, auf die hier zugegriffen werden kann https://www.phorest.com/gb/privacy/

7. ÜBERTRAGUNG UND GESAMTVEREINBARUNG

7.1 Phorest kann einen Teil oder alle seiner Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber unter diesen AGB jederzeit nach freiem Ermessen an einen Dritten abtreten oder untervergeben. Ein Salon-Kunde darf seine Rechte oder Pflichten, die sich aus diesen AGB ergeben, nicht abtreten oder veräußern.

7.2 Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Phorest und einem Salon-Kunden in Bezug auf den Phorest Growth Fund dar. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein, so gilt diese Bestimmung als von diesen AGB separierbar und wirkt sich nicht auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen aus.

8. ANWENDBARES RECHT

8.1 Die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dieser AGB unterliegen dem irischen Recht und der Salon-Kunde unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit irischer Gerichte.