1. Beziehung zum Phorest-Dienstleistungsvertrag
Mit Verwendung des PhorestPay Kartenterminals erklären Sie sich ausdrücklich mit den folgenden Geschäftsbedingungen, den Phorest-Servicebedingungen und allen Aktualisierungen oder Modifikationen, die bisweilen an den Vorstehenden von Phorest oder Stripe vorgenommen werden, einverstanden. Diese Kartenterminal-Bedingungen ergänzen die Phorest-Servicebedingungen, die Ihre Verwendung der allgemeinen Dienstleistungen von Phorest sowie unserer PhorestPay Produkte generell regeln. Im Falle eines Konflikts zwischen den Phorest-Servicebedingungen und diesen Bedingungen für das PhorestPay Kartenterminal sind diese Bedingungen maßgeblich.
2. Eingeschränkte Hardware-Gewährleistung
a. Diese Vereinbarung beinhaltet eine eingeschränkte Gewährleistung für Material- und Verarbeitungsfehler bei normalem Gebrauch für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Versanddatum. Gemäß dieser Vereinbarung und vorbehaltlich der nachstehenden Ziffern 2(b), 2(c) und 2(d) wird defekte Hardware ersetzt. Sie müssen Phorest unverzüglich über jede Fehlfunktion des Geräts, jeden Ausfall oder jeden anderen Vorfall, der zu einem Nutzungsausfall führt oder eine Reparatur oder Wartung erforderlich macht, informieren.
b. Sie müssen die defekte PhorestPay Hardware an Phorest unter der angegebenen Anschrift zusammen mit sämtlichem Zubehör, allen Kabeln, Teilen und Dokumenten innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt Ihrer PhorestPay Ersatz-Hardware zurücksenden. Falls Sie die defekte PhorestPay Hardware nicht gemäß dem von Phorest festgelegtem Verfahren und Zeitrahmen zurücksenden, wird Phorest diese entweder mit Ihrem PhorestPay Konto (sofern ein Guthaben vorhanden ist) verrechnen oder eine Gebühr in Ihre nächste Phorest-Abonnementrechnung aufnehmen. Dies ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel für einen Verstoß gegen diese eingeschränkte Gewährleistung. Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nur für Sie als den ursprünglichen Käufer der PhorestPay Hardware. Die Gewährleistungsdeckung erlischt, wenn Sie Ihre PhorestPay Hardware verkaufen oder übertragen. Zur Veranlassung einer Rücksendung auf Gewährleistungsbasis wenden Sie sich bitte an den Phorest-Support.
c. Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht für PhorestPay Hardware, an der Änderungen, Reparaturen, Manipulationen vorgenommen wurden oder im Fall von Unfällen, Missbrauch, Falschbenutzung, Feuer, höherer Gewalt (einschließlich, ohne Einschränkung, Erdbeben, Überschwemmung, Wirbelsturm, Blitz oder Tornado) oder anderen externen Ursachen.
d. Sie können das Kartenterminal nicht an Dritte verkaufen oder übertragen, ansonsten erlischt Ihre Gewährleistung. Die Gewährleistung gilt nicht für Hardware, die manipuliert oder repariert wurde.
3. Installation des PhorestPay Kartenterminals
a. Phorest kann Ihnen nach eigenem, freiem Ermessen kostenlose oder ermäßigte Kartenterminals bereitstellen. Die Bereitstellung dieser kostenlosen / ermäßigten Kartenterminals erfolgt unter der Bedingung einer Installation (definiert als Verarbeiten einer Transaktion) innerhalb von 30 Tagen ab Versand.
b. Sollte die Installation nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, kann Phorest Ihnen, nach freiem Ermessen, pro Gerät eine Gebühr, wie in Ziffer 4(c) beschrieben, in Rechnung stellen.
4. PhorestPay Kartenterminal – Zugang und Mindestlaufzeit
a. Mit Zahlung einer/beider in Ziffern 3(b) oder 3(c) aufgeführten Zahlung(en) geht das Eigentum an dem PhorestPay Kartenterminal auf Sie über. Der weitere Zugang zu den Funktionen des Kartenterminals ist von den nachstehenden Ziffern 3(b) und 3(c) abhängig.
b. Phorest kann Ihnen, nach freiem Ermessen, eine monatliche Zugangsgebühr für jeden PhorestPay Kartenterminal in Rechnung stellen. Diese Gebühren können sich ändern und werden Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufs klar mitgeteilt.
c. Phorest kann Ihnen, nach freiem Ermessen, eine einmalige Vorauszahlung für den lebenslangen Zugang zu der Software, die für jedes Kartenterminal benötigt wird, berechnen. Diese Gebühren können sich ändern und werden Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufs klar mitgeteilt.
d. Mit Nutzung des PhorestPay Kartenterminals erklären Sie sich ausdrücklich mit einer Verlängerung Ihres Phorest-Softwarevertrages um zwei (2) Jahre einverstanden. Sollten Sie versuchen, die Nutzung vor Ende dieser Laufzeit einzustellen, belastet Phorest entweder Ihr PhorestPay Konto (sofern ein Guthaben vorhanden ist) oder stellt eine Gebühr für den Restbetrag der Softwarezugangsgebühr in Ihrer nächsten Phorest-Abonnementrechnung in Rechnung. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei (2) Jahre ab dem Vertragsdatum.
e. Sollten Sie zusätzliche PhorestPay Kartenterminals benötigen, entweder als Ersatzgeräte, die nicht durch unsere Gewährleistung, wie unter Ziffer 2 beschrieben, abgedeckt sind, oder als Geräte, die durch den normalen Geschäftsbetrieb erforderlich gemacht werden, haften Sie für die zusätzlichen Gebühren, wie vorstehend unter Ziffer 3(b) oder 3(c) beschrieben.
f. Sie müssen sämtliche Phorest-Updates unverzüglich installieren, um die Dienste weiter nutzen zu können.
5. Vertragsbeendigung
a. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung wird der Restbetrag der Mindestlaufzeit sofort zur Zahlung fällig und der Zugang wird widerrufen.
b. Sofern nicht anderweitig gesetzlich verboten und unbeschadet der anderen Rechte oder Rechtsmittel von Phorest hat Phorest das Recht (i), Ihren Zugang im Fall eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch Sie und (ii) alle Dienste nach freiem Ermessen jederzeit unverzüglich aufzuheben. Wenn Sie nicht gegen diese Vereinbarung verstoßen haben, erstatten wir Ihnen anteilig eine von Ihnen im Voraus gezahlte Zugangsgebühr für den Zeitraum, während dem Sie keinen Zugang zu dem Produkt hatten.
c. Sollten Zugangsgebühren für einen Zeitraum von mehr als 1 Monat ausstehen, wird Ihr Konto in einen inaktiven Zustand versetzt. In diesem inaktiven Zustand sind Sie möglicherweise nicht dazu in der Lage, das PhorestPay Kartenterminal zu nutzen.