Neue Coronaverordnung - Bitte beachten Sie:Ab 04.03. gilt in Berlin für körpernahe Dienstleistungen 3G-Pflicht für alle Personen ab 6 Jahre. Dadurch erhalten nur vollständig geimpfte, nachweislich genesene oder negativ getestete Personen Zugang zu unseren Dienstleistungen. Personen diejenigen, die nachweislich nicht geimpft werden können, dürfen wir mit einem max. 24 Stunden alten Negativtest bedienen.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist während Ihres Besuches das Tragen eines Mundschutzes (FFP2-Maske) Pflicht.
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